Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen für an der FWB gehandelte Wertpapiere

Datum: 24. Nov. 2025

055/2025 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen für an der FWB gehandelte Wertpapiere Deutsche Börse-Rundschreiben 055/25

1.  Einführung

Im Rahmen von Kapitalmaßnahmen bei Emittenten von an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gehandelten Wertpapieren möchten wir die Handelsteilnehmer über die Festlegung und Anwendung relevanter Stichtage, wie z.B. Ex- und Cum-Tage, informieren.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Bitte beachten Sie, dass relevante Stichtage zu Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise Ex- und Cum-Tage, für das jeweilige Wertpapier von der Clearstream Europe AG (CEU) festgelegt werden.

Das T7-Handelssystem weist die Cum- und Ex-Tage entsprechend den Vorgaben der CEU aus.

3.  Details der Initiative

In ihrer Funktion als zentrale Wertpapiersammelbank für FWB-Geschäfte ist die CEU auch für die Verarbeitung der zugehörigen Kapitalmaßnahmen verantwortlich. Dabei legt sie die maßgebliche Lagerstelle („depository“) für die betroffenen Wertpapiere fest und verarbeitet die Kapitalmaßnahmen nach den geltenden Regeln dieser Lagerstelle.


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) und Vendoren 

Zielgruppen:

Handel, Backoffice, Allgemein 

Verweis auf Mitteilung der CEU:

 Announcement A23012

Kontakt:

 

cmmarketcontrol@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.cashmarket.deutsche-boerse.com

Autorisiert von:

 

Frank Hoba, Dr. Cord Gebhardt