Service Navigation
Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II/MiFIR)
Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II/MiFIR)
Die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen (over-the-counter, OTC) Handel.
Ziel
Die neue Richtlinie sowie die Verordnung haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert, indem die Transparenzbestimmungen erweitert, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherungsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) überarbeitet und auf eine verbesserte Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten abzielt.
Seit 2018 werde Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des MiFID II/MiFIR-Rahmenwerks gesammelt und es wächst die Unzufriedenheit darüber, dass einige wichtige politische Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Insbesondere die Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen und ein Mangel an Off-Value-Datenqualität wurden vor dem Hintergrund der erstaunlichen Anzahl von registrierten Ausführungsplätzen in der EU, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen, beobachtet. Ohne die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einem zentral konsolidierten Überblick über die Handelsdaten zu profitieren, der ein zentrales Ziel der Gesetzgebung ist. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Open-Access-Bestimmungen für börsengehandelte Derivate in Frage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten potenziell eine Bedrohung für die Marktintegrität und -stabilität darstellen und Innovation und Wettbewerb behindern könnte - insbesondere unter schwierigen Marktbedingungen, wie sie während der Covid-19-Krise und nach dem Brexit beobachtet wurden.
MiFID II/MiFIR ist der Eckpfeiler des EU-Rechtsrahmens für die Handelslandschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund einer neuen politischen und wirtschaftlichen Realität sowohl auf globaler als auch auf EU-Ebene muss sichergestellt werden, dass er für den Zweck geeignet ist. Während das Paket zur Erholung der Kapitalmärkte (einschließlich der MiFID II "Quick Fix") nach der Covid-19-Krise bereits einige Einschränkungen in den Bereichen Anlegerschutz und Rohstoffderivate behoben hat, wird die umfassendere Überarbeitung des MiFID II/MiFIR-Rahmens ein wichtiger Meilenstein sein, um die europäische Handelslandschaft noch stabiler und effizienter zu machen.
Zeitplan
Die Richtlinie und die Verordnung traten am 1. Juli 2014 in Kraft. Die Bestimmungen mussten bis zum 3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu hat der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2017 das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Das neue Regelwerk gilt ab dem 3. Januar 2018.
Das MiFID II/MiFIR-Rahmenwerk sieht eine Reihe von mandatierten Überprüfungsberichten zu verschiedenen Elementen der Gesetzgebung vor, um deren Wirksamkeit und Funktionsweise zu bewerten. Ab 2019 müssen sowohl die ESMA als auch die Europäische Kommission eine Reihe dieser Berichte zusammenstellen, um eine Grundlage für eine Überprüfung von MiFID II/MiFIR zu schaffen. Im Frühjahr 2020 hat die Europäische Kommission zudem eine öffentliche Konsultation zu den Prioritäten einer solchen Überprüfung durchgeführt. Da die Covid-19-Pandemie jedoch eine schnelle politische Reaktion erforderte, um die Erholung der Wirtschaft zu unterstützen, wurde beschlossen, die Überprüfung aufzuteilen in eine begrenzte Reihe gezielter Änderungen ("Quick-Fix") in der zweiten Jahreshälfte 2020 und eine breitere Überprüfung, die auf Ende 2021 verschoben wurde.