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Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien
Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien
Die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (Recovery and Resolution Regulation for CCPs) ist das letzte fehlende Puzzlestück bei der Umsetzung der G20-Ziele. Die Verordnung wird bei den durch EMIR eingeführten hohen Standards ansetzen und die Rolle zentraler Gegenparteien als neutraler Risikomanager für die Finanzmärkte bestätigen.
Ziel
Ziel der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für CCPs ist es, Maßnahmen zu definieren, die in extremen, aber plausiblen Fällen einer finanziellen Notlage zu ergreifen sind, um die Kontinuität des Clearings wichtiger kritischer Kontrakte zu gewährleisten, wobei der Einsatz öffentlicher Mittel ausgeschlossen und die Finanzstabilität gewahrt werden soll.
Zeitplan
Die Europäische Kommission hat den Gesetzesvorschlag im November 2016 veröffentlicht. Im Juni 2020 erzielten die EU-Institutionen eine politische Einigung über einen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für CCPs, nachdem sie das Dossier zunächst auf Eis gelegt hatten, um die parallel eingeleiteten EMIR-Überprüfungen abzuschließen. Der endgültige Gesetzestext wurde im Januar 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 12. Februar 2021 in Kraft. Die neuen CCP-RR-Regeln gelten ab dem 12. August 2022.
Die ESMA führt bis 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wichtige Level-2-Arbeiten durch, um die Anwendung des Dossiers zu spezifizieren, insbesondere in Bezug auf die Kontrafaktizität "No Creditor Worse Off" (NCWO) und "2nd Skin in the Game" (SITG).
Im März 2020 hat der deutsche Gesetzgeber ein nationales Sanierungs- und Abwicklungsregelwerk für CCPs verabschiedet, das ab September 2020 gilt. Die deutschen Regeln werden 12 Monate nach Inkrafttreten des europäischen Rahmenwerks abgelöst.
Auf internationaler Ebene ist das (Financial Stability Board) FSB auch weiterhin in der Diskussion um finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der CCP-Abwicklung und die Behandlung von CCP-Eigenkapital bei der Abwicklung aktiv. Das FSB hat seinen Bericht im November 2020 veröffentlicht und wird auch in den Folgejahren mit anderen internationalen Standardisierungsgremien an der Angemessenheit des Eigenkapitals von CCPs bei der Abwicklung arbeiten. Mit der neuen EU-Gesetzgebung, die ab Mitte 2021 gilt, ist die EU jedoch eine der ersten Jurisdiktionen, die über ein vollwertiges Sanierungs- und Abwicklungssystem verfügt und damit auf globaler Ebene den Maßstab setzt.