1. Einführung
Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Änderungen
- der Börsenordnung für die Eurex Deutschland („BörsO“) durch die Zwanzigste Änderungssatzung, wie aus dem Anhang 1 ersichtlich;
- der Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland („BörsenHZulassungsO“) durch die Vierte Änderungssatzung, wie aus dem Anhang 2 ersichtlich;
- der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland („Handelsbedingungen“) durch die Zweiunddreißigste Änderungssatzung, wie aus dem Anhang 3 ersichtlich.
Die Änderungen in den Regelwerken treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Details hierzu sind nachfolgend dargestellt.
Die oben genannten Änderungssatzungen sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke einschließlich der Änderungssatzungen sind auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link abrufbar: Eurex-Regelwerke.
2. Erforderliche Tätigkeiten
An der Eurex Deutschland zugelassene Unternehmen, die als Sponsored Access-Anbieter einem anderen Unternehmen einen direkten elektronischen Zugang in der Form des geförderten Zugangs („Sponsored Access“) gewähren möchten, sollten sich mit dem technischen Set-Up und den Anbindungsalternativen vertraut machen. Zur Gewährung von Sponsored Access zugunsten von anderen Unternehmen, d.h. nicht an der Eurex Deutschland zugelassenen Unternehmen, ist es erforderlich, dass Letztere einen Anschlussvertrag mit der Eurex Frankfurt AG unterzeichnen, entsprechende Konnektivität von der Eurex Frankfurt AG bestellen und mit ihrer Handelssoftware den Zugang zum Eurex-Handelssystem sicherstellen.
3. Details
A. §§ 29 Abs. 4, 56 Abs. 4, 57, 57a BörsO – Einführung des geförderten Zugangs („Sponsored Access“)
Derzeit bietet die Eurex Deutschland den nicht an ihr zugelassenen Unternehmen einen direkten elektronischen Zugang in Form des Order-Routing-Systems (§ 56 BörsO) und des direkten Marktzugangs (vgl. § 57 BörsO) an. Zur Reduzierung von Zugangsbarrieren und zur Bedienung der gestiegenen Nachfrage nach neuen Zugangsformen zum Eurex-Handelssystem wird die Eurex Deutschland ihr Portfolio der Zugangsmöglichkeiten um die des Sponsored Access erweitern. Mit dieser Möglichkeit können Nicht-Handelsteilnehmer Orders unter Nutzung der Händlerkennung eines ausgewählten Sponsored Access-Anbieters direkt in das Orderbuch der Eurex Deutschland senden. Die Sponsored Access-Anbieter haben im Eurex-Handelssystem die Möglichkeit, entsprechende Kontrollen der Handelsaktivitäten ihrer Sponsored Access-Nutzer durchzuführen, bevor deren Orders das Orderbuch erreichen.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Dezember 2025 in Kraft.
B. § 8 Abs. 1 BörsenHZulassungsO – Börsenhändlerprüfung mit Überwachung per Videokonferenz
Derzeit wird die Börsenhändlerprüfung in den von der Geschäftsführung der Eurex Deutschland festgelegten Räumlichkeiten durchgeführt. Die Beaufsichtigung der Prüfung erfolgt dabei durch Mitarbeitende der Gruppe Deutsche Börse vor Ort. Mit der vorgeschlagenen Regelwerksänderung kann die Beaufsichtigung der Börsenhändlerprüfung künftig mit Zustimmung der Geschäftsführung der Eurex Deutschland auch per Videokonferenz erfolgen.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 7. Juli 2025 in Kraft.
C. Ziffer 2.8 Handelsbedingungen – Firmierungsänderung
Die in Ziffer 2.8 Handelsbedingungen genannte SIS SEGAINTER-SETTLE AG firmiert nunmehr unter dem Namen SIX SIS AG. Dieser soll in die Handelsbedingungen als redaktionelle Änderung aufgenommen werden. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 7. Juli 2025 in Kraft.
Anhänge:
- 1 – Zwanzigste Änderungssatzung zu der Börsenordnung für die Eurex Deutschland
- 2 – Vierte Änderungssatzung zur Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Eurex Deutschland
- 3 – Zweiunddreißigste Änderungssatzung zu den Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | Eurex-Regelwerke |
Autorisiert von: | | Jonas Ullmann |