Horizontale Dossiers

Robuste EU-Kapitalmärkte sind notwendig, um die Finanzierung von EU-Unternehmen sicherzustellen und ausreichend Liquidität bereitzustellen, um transformative Prozesse zu ermöglichen. Als internationale Börsenorganisation setzen wir auf globale Verbindungen und unterstützen den Aufbau effizienter Kapitalmärkte, von denen alle Marktteilnehmer profitieren. Die folgenden Regulierungspakete sind daher von besonderer Bedeutung für die Deutsche Börse Group:

Kapitalmarktunion (CMU)

Das Projekt Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU) zählte zu den wichtigsten Vorhaben der ersten Kommission von der Leyen. Im Jahr 2019 wurde zu diesem Zweck ein hochrangiges Forum zur CMU als Expertengremium ins Leben gerufen. Die Deutsche Börse Group war in diesem Forum vertreten. Das High-Level Forum entwickelte 17 spezifische Maßnahmenpakete, die als „Game Changer“ für einen voll funktionsfähigen und integrierten Kapitalmarkt angesehen werden, wobei der Schwerpunkt auf der Umschuldung liegt. In Anbetracht der Notwendigkeit, tiefe, liquide und weltweit wettbewerbsfähige europäische Kapitalmärkte zu entwickeln, die es Europa ermöglichen, seine politischen Ziele zu finanzieren, einigte sich die Eurogruppe 2024 auf einen Fahrplan für die Zukunft der europäischen Kapitalmärkte. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die in der Roadmap hervorgehoben werden, gehören unter anderem die Verringerung der regulatorischen Belastung, die Konvergenz der nationalen Insolvenzregelungen für Unternehmen, die Harmonisierung der Börsenzulassungsanforderungen, besser integrierte Marktinfrastrukturen und die Konvergenz der Aufsicht.

Die Schaffung eines vollständig integrierten Kapitalmarkts wird in der nächsten Legislaturperiode (2024-2029) ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Im April 2024 wurde den Staats- und Regierungschefs der EU auf dem EU-Gipfel der Letta-Bericht über die Zukunft des Binnenmarktes vorgelegt, der einen starken Impuls für die Kapitalmarktunion durch harmonisierte nationale Insolvenzrahmen und Unternehmenssteuergesetze, die Wiederbelebung des europäischen Verbriefungsmarktes und die Attraktivität langfristiger Anlage- oder Sparprodukte für Pensionsfonds setzt. 

Die Deutsche Börse Group unterstützt Maßnahmen und Ideen, die darauf abzielen, ein effizientes und qualitativ hochwertiges europäisches Ökosystem zu schaffen, das ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördert. Die Notwendigkeit, bei der Schaffung eines wirklich einheitlichen Kapitalmarktes voranzukommen, ist mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs, des größten europäischen Finanzzentrums, und dem verschärften Finanzierungsbedarf für den digitalen und grünen Wandel, insbesondere im Zuge der COVID-19-Pandemie, besonders dringlich geworden. Darüber hinaus wird es immer wichtiger, angesichts der sich verschiebenden globalen Gleichgewichte international wettbewerbsfähige europäische Strukturen zu fördern, die in der Lage sind, Marktteilnehmer aus Drittländern anzuziehen und inländische Marktteilnehmer bei der Erfüllung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen.

Zu diesem Zweck begrüßen wir eine stärkere Konzentration auf die Umschuldung und Empfehlungen in Bezug auf das Funktionieren der Primärmärkte, z.B. Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen, um die öffentliche Eigenkapitalfinanzierung für kleinere Unternehmen attraktiver zu machen. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, den Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern, indem verbleibende Hindernisse beseitigt werden, die die Marktintegration weiter behindern, z. B. steuerliche Hemmnisse für die Eigenkapitalfinanzierung (Quellensteuer, Insolvenzverfahren), aber auch die richtigen Anreize geschaffen werden, z. B. durch die Schaffung eines privaten öffentlichen Fonds für Börsengänge, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sowie durch die Förderung der Verfügbarkeit von KMU-Forschung.

Gut funktionierende sekundäre Finanzmärkte (für den Handel) sind jedoch ebenso wichtig wie primäre Märkte (für die Emission) und stellen eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung der Kapitalmarktunion dar. Die robusten und transparenten Preisbildungsprozesse der Börsen sind der Schlüssel, um Liquidität anzuziehen und sicherzustellen, dass Aktien, die auf den Primärmärkten aufgenommen wurden, weiterhin gehandelt werden können und überhaupt Investoren anziehen. Daher ist die Deutsche Börse Group der festen Überzeugung, dass Maßnahmen für eine vereinfachte Marktstruktur, die eine Angleichung der Anforderungen für alle Handelsplätze vorsieht, und eine gut abgestimmte Transparenzregelung im Rahmen von MiFID II/MiFIR ein wesentlicher Bestandteil der Vollendung der Kapitalmarktunion sein werden, um effiziente, liquide und widerstandsfähige Kapitalmärkte zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat am 19. März ein Strategiepapier zur neuen Savings and Investments Union (SIU) veröffentlicht. Die SIU folgt der Europäischen Kapitalmarktunion nach und baut entsprechend auf dieser auf. Detaillierte Informationen zur SIU-Initiative der EU stehen Ihnen im separaten Tab auf der Website zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Die Spar- und Investitionsunion (SIU)

Die Europäische Union (EU) plant die Einführung einer Spar- und Investitionsunion, um privates Kapital in produktive Investitionen innerhalb der EU zu mobilisieren. Ziel ist es Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und die globale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Initiative adressiert das ungenutzte Potenzial des EU-Finanzsystems und die wirtschaftliche Leistung im globalen Vergleich. Angesichts geopolitischer Herausforderungen, des Klimawandels und des technologischen Fortschritts ist ein ambitionierter und koordinierter Ansatz erforderlich. Während frühere Kapitalmarktunion-Aktionspläne ihre Ziele nicht vollständig erreichten, bietet die aktuelle Dynamik im Jahr 2024 – gestützt durch Diskussionen innerhalb der Eurogruppe und des Ecofin-Rates sowie Berichte von Letta und Draghi – eine neue Chance. Die Europäische Kommission, unter Leitung von Kommissarin Albuquerque, konzentriert sich auf Schlüsselbereiche wie EU-Spar- und Investitionskonten, Rentensystemreform, Start-up-Förderung, Börsenkonsolidierung sowie die Verbesserung der Verbriefung und der EU-Aufsicht.

Zentrale Herausforderungen und Ziele:

Fragmentierung: Trotz Binnenmarkt bestehen weiterhin erhebliche Hindernisse für die grenzüberschreitende Finanzintegration, die das Wirtschaftspotenzial der EU einschränken; 

  • Geringes Wachstum und geringe Produktivität: Die EU verzeichnet im Vergleich zu anderen Regionen anhaltend niedriges Wachstum und Produktivität, teilweise bedingt durch ineffiziente Finanzintermediation; 
  • Investitionsbedarf: Der geschätzte jährliche Investitionsbedarf der EU bis 2030 beläuft sich auf 750-800 Milliarden Euro, insbesondere für KMU und innovative Unternehmen;
  • Ungenutztes privates Kapital: Rund 10 Billionen Euro an privaten Ersparnissen in der EU liegen auf niedrig verzinsten Bankkonten. Würde ein Teil dieser Mittel in Investitionen umgeleitet, könnten die Kapitalmärkte deutlich gestärkt werden.
     

Die vier Säulen der Spar- und Investitionsunion:

1. Bürger und Ersparnisse – Befähigung der EU-Bürger, in die Kapitalmärkte zu investieren und so ihre Ersparnisse zu vermehren und die Wirtschaft zu stärken

  • Spar- und Investitionskonten: Einführung leicht zugänglicher, digitaler Spar- und Investitionskonten mit entsprechenden Anreizen, wie z.B. steuerlichen Vergünstigungen; 
  • Retail-Investment-Strategie: Ziel ist es, die Privatanleger wirksam zu schützen, Kosteneffizienz sicherzustellen und ihre aktive Teilnahme am Finanzmarkt zu fördern;
  • Förderung der Finanzkompetenz: Die SIU möchte das Finanzwissen der Bürger stärken, damit sie informierte Entscheidungen über ihre Altersvorsorge und andere Investitionen treffen können;
  • Zusätzliche Altersvorsorgeformen: Stärkung zusätzlicher Altersvorsorgeformen, um die Sicherheit des Renteneinkommens zu erhöhen und die Kapitalmärkte zu vertiefen. Dazu gehört auch die Suche nach Systemen für die automatische Anmeldung und die Nachverfolgung von Renten.  

2. Investitionen und Finanzierungen – Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen jeder Größe

  • Eigenkapital und alternative Investitionen: Förderung institutioneller Investoren in Eigenkapital-, Risiko- und Wachstumskapital, insbesondere für innovative Start-ups und Scale-ups, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind. Dies beinhaltet die Überarbeitung und Aktualisierung der EuVECA-Verordnung;
  • Ausrichtung öffentlicher Fördermittel: Bessere Abstimmung der öffentlichen Förderinstrumente der EU auf die Ziele der Union und Nutzung öffentlicher Initiativen zur Mobilisierung privaten Kapitals. Dies umfasst die Unterstützung von Programmen wie TechEU und die Prüfung neuer Wege für Co-Investitionen;
  • Investment Exits: Verbesserung der Ausstiegsmöglichkeiten für Investoren, beispielsweise durch Börsengänge (Listing Act) und die Entwicklung von Sekundärmärkten für privates Kapital;
  • Besteuerung: Behebung der steuerlichen Benachteiligung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital und Vereinfachung der steuerlichen Verfahren für grenzüberschreitende Investitionen;
  • Verbriefung: Vereinfachung des Verbriefungsrahmens, um Banken in die Lage zu versetzen, Kapital für die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen freizugeben.

3. Integration und Skalierung – Beseitigung von Fragmentierungsbarrieren in den Kapitalmärkten

  • Beseitigung von Hindernissen: Identifizierung und Beseitigung regulatorischer, aufsichtsrechtlicher und politischer Hindernisse, die grenzüberschreitende Finanzaktivitäten erschweren;
  • Konsolidierung:  Förderung einer marktgetriebenen Konsolidierung der Handels- und Nachhandelsinfrastrukturen;
  • Entwicklung der Vermögensverwaltung: Behebung der Fragmentierung und der regulatorischen Belastungen im Vermögensverwaltungssektor und Verbesserung des grenzüberschreitenden Vertriebs von EU-zugelassenen Fonds.

4. Effiziente Aufsicht im Binnenmarkt – Harmonisierung der Aufsichtspraktiken in der EU

  • Konvergenz der Praktiken: Stärkung der Rolle der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) bei der Förderung der aufsichtlichen Konvergenz;
  • Aufsichtsstruktur: Prüfung der Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf EU-Ebene für bestimmte Marktteilnehmer mit erheblichen grenzüberschreitenden Aktivitäten oder in neuen Sektoren.

 

Die Rolle des Bankensektors

Die Spar- und Investitionsunion erkennt die entscheidende Rolle eines gut integrierten und wettbewerbsfähigen Bankensektors an. Die Vollendung der Bankenunion, einschließlich der Schaffung eines europäischen Einlageversicherungsrahmens, wird als wesentlich für den Erfolg der SIU angesehen.

Umsetzung und Überwachung

Die Kommission hat sich verpflichtet, diese Maßnahmen durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen umzusetzen. Regelmäßiges Monitoring und Überprüfung, einschließlich einer Halbzeitüberprüfung bis zum zweiten Quartal 2027, werden den Fortschritt bewerten und etwaige Hindernisse beseitigen. Die Einbeziehung aller Interessengruppen, einschließlich des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten, der Finanzindustrie und der Zivilgesellschaft, ist entscheidend für den Erfolg der Initiative.

Die Deutsche Börse Group verfolgt die laufenden Entwicklungen der Spar- und Investitionsunion aufmerksam und beteiligt sich aktiv an den Konsultationen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zur SIU finden Sie in unserem White Paper: „Towards an EU Savings and Investments Union – Transforming the Capital Markets Union into a success story: A next generation of excellence roadmap“ unter Publikationen.

Als Referenz finden Sie hier den Bericht von Enrico Letta und den Bericht von Mario Draghi.

Die Stellungnahme der Deutsche Börse Group zum öffentlichen Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Spar- und Investitionsunion ist hier abrufbar.
 

Internationale Rolle des Euro

Mehr als 25 Jahre nach der Einführung der gemeinsamen Währung hat sich der Euro als zweitwichtigste Währung der Welt etabliert. In einer zunehmend multipolaren Weltwirtschaft, die von geopolitischen Spannungen, technologischen Umbrüchen und globalen Handelskonflikten geprägt ist, gewinnt die strategische Stärkung der internationalen Rolle des Euro weiter an Bedeutung. Ein diversifizierteres System globaler Leitwährungen würde nicht nur die Widerstandsfähigkeit der Weltwirtschaft gegenüber externen Schocks erhöhen, sondern auch die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas stärken.

Bereits im Dezember 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Für eine stärkere internationale Rolle des Euro“ und leitete damit eine Reihe von Initiativen ein, um das Vertrauen in die gemeinsame Währung zu stärken und ihre Attraktivität auf globaler Ebene zu erhöhen. Ergänzend zu dieser Mitteilung startete die Kommission 2019 eine Reihe von Konsultationen mit dem Ziel, Rückmeldungen von einer Vielzahl von Sektoren und Akteuren einzuholen, um die Mechanismen, die der Verwendung der gemeinsamen Währung zugrunde liegen, besser zu verstehen. Es wurde ein umfassendes Paket von Initiativen vorgestellt, das die folgenden Aspekte umfasst:

  • Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion in Europa;
  • Bankenunion und CMU-Maßnahmen zur Förderung eines starken europäischen Finanzsektors;
  • Initiativen zur Unterstützung der EU-Finanzmarktinfrastrukturen sowie zur Stärkung des EU-Sanktionssystems;
  • Förderung der Verwendung des Euro in strategischen Schlüsselsektoren.

Die Deutsche Börse Group unterstützt diese Vision ausdrücklich, insbesondere das Ziel, die EU27 zu einem wettbewerbsfähigen und florierenden Wirtschaftsraum zu machen, der von Finanzmärkten gestützt wird, die auf den Grundsätzen der Stabilität, Transparenz und Fairness aufbauen. Als Teil unseres Beitrags haben wir verschiedene Wege zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro aufgezeigt: direkt, indem wir das Vertrauen und die Attraktivität der Währung selbst erhöhen, und indirekt, indem wir auf Euro lautende Produkte und Dienstleistungen sowie das Finanzökosystem der Eurozone unterstützen.

Zugleich haben sich in den letzten Jahren neue Herausforderungen für die internationale Rolle des Euro ergeben. Die zunehmende Bedeutung digitaler Währungen, geopolitische Machtverschiebungen sowie Initiativen anderer großer Volkswirtschaften zur Förderung eigener Währungsräume verändern die Dynamik auf den internationalen Kapitalmärkten. Diese Entwicklungen könnten die Nachfrage nach internationalen Reservewährungen sowie Kapitalflüsse nachhaltig beeinflussen und die globale Finanzstabilität herausfordern. Umso wichtiger ist es, dass Europa entschlossen handelt, um die Position des Euro als globale Leitwährung zu festigen und auszubauen.

Ein zentrales Element dieser Strategie ist die gezielte Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Resilienz der Eurozone. Durch eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung, die Weiterentwicklung fiskalischer Stabilisierungsinstrumente und die Umsetzung struktureller Reformen soll die Eurozone robuster gegenüber externen Schocks werden – eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen internationaler Akteure in die Stabilität des Euro. In diesem Zusammenhang bleibt die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion ebenso essenziell wie die Vollendung der Bankenunion und die Verwirklichung der Kapitalmarktunion.

Darüber hinaus können marktorientierte Lösungen auf der Grundlage eines zweckmäßigen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmens einen entscheidenden Beitrag leisten. Sie ermöglichen eine Balance zwischen Stabilität und Wachstumsförderung und schaffen die Voraussetzungen für eine verstärkte Nutzung des Euro in strategischen Schlüsselsektoren – etwa in den Rohstoffmärkten oder bei der Entwicklung systemrelevanter, auf Euro lautender Finanzmärkte. Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber wirtschaftlichen und geopolitischen Schocks zu erhöhen und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Parallel dazu muss die Integration der europäischen Kapitalmärkte – etwa im Rahmen der im März 2025 angekündigten „Savings and Investment Union“ – entschieden vorangetrieben werden. Ziel ist es, das Spar- und Investitionsverhalten innerhalb der EU besser zu verknüpfen, grenzüberschreitende Kapitalflüsse zu erleichtern und die Fragmentierung der Finanzmärkte zu überwinden. Die geplante Emission gemeinschaftlicher Anleihen – beispielsweise zur Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit – kann dabei einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung sicherer, auf Euro lautender Vermögenswerte leisten, die für die internationale Rolle des Euro essenziell sind.

Ein weiterer strategischer Hebel soll in der Digitalisierung des europäischen Währungssystems liegen. Der von der Europäischen Zentralbank entwickelte digitale Euro kann als sicheres, öffentliches Zahlungsmittel im digitalen Raum fungieren und die Innovationskraft des europäischen Zahlungsverkehrs stärken. Ergänzt wird dies durch Initiativen zur Abwicklung von Großtransaktionen in Zentralbankgeld auf Basis von Distributed-Ledger-Technologien sowie zur Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen durch die Verknüpfung europäischer Echtzeitzahlungssysteme. In Kombination mit der Förderung privater digitaler Finanzlösungen entsteht so ein zukunftsfähiges Finanzökosystem, das die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Euro nachhaltig stärken soll.

Nicht zuletzt haben auch die Maßnahmen im Zuge der Covid-19-Pandemie – insbesondere der EU-Rettungsfonds und die Aufbau- und Resilienzfazilität – das Angebot an sicheren, auf Euro lautenden Vermögenswerten erhöht und damit zur Stärkung der wirtschaftlichen Souveränität der Eurozone beigetragen.

Die internationale Rolle des Euro ist somit nicht nur Ausdruck wirtschaftlicher Stärke, sondern auch ein strategisches Instrument zur Sicherung europäischer Interessen in einer sich wandelnden Weltordnung. Die Deutsche Börse Group wird diesen Weg weiterhin aktiv begleiten und mitgestalten.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) / Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gewährleisten die Integrität und Transparenz der europäischen Finanzmärkte und stärken das Vertrauen der Anleger durch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer in den Mitgliedstaaten als Teil der Bemühungen zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs. Der Begriff des Marktmissbrauchs umfasst in der Regel Insider-Geschäfte, die unrechtmäßige Weitergabe von Insider-Informationen und Marktmanipulation, die allesamt verboten sind. 

Die MAD ist im April 2003 in Kraft getreten, während die MAR seit Juli 2016 in Kraft ist. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist nicht nur auf Finanzinstrumente beschränkt, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder für die ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt gestellt wurde. Sie gilt auch für Finanzinstrumente, die zum Handel zugelassen sind oder über Multilaterale Handelssysteme (MTF) gehandelt werden, für Finanzinstrumente, die über Organisierte Handelssysteme (OTF) gehandelt werden, und für Emissionszertifikate. Der Rahmen stärkt den Kampf gegen Marktmissbrauch auf den Rohstoff- und verwandten Derivatemärkten, verbietet ausdrücklich die Manipulation von Benchmarks und stärkt die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden.  

Die im Rahmen des EU Listing Acts beschlossenen Änderungen zielen darauf ab, die Meldepflichten von Emittenten zu vereinfachen, für mehr Rechtsklarheit zu sorgen und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu verbessern.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)

Die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) ist eine EU-Verordnung, mit der die Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte erhöht und gleichzeitig Insiderhandel und Marktmanipulation bekämpft werden sollen. Als Ergänzung zum „dritten Energiepaket“ der EU besteht der Hauptzweck von REMIT darin, Marktmissbrauch beim Handel mit Energiegroßhandelsprodukten in Europa zu verbieten. REMIT gilt insbesondere für den Handel in physisch und finanziell zu erfüllenden Strom- und Erdgasprodukten, wenn deren Lieferung innerhalb der EU erfolgt und umfasst u.a.:

  • Definition von Marktmissbrauch, einschließlich Marktmanipulation, versuchter Marktmanipulation oder Insiderhandel;
  • ausdrückliches Verbot von Marktmissbrauch;
  • die effektive und rechtzeitige Offenlegung von Insider-Informationen durch die Marktteilnehmer;
  • Verpflichtung für Unternehmen, die professionell Geschäfte vermitteln, verdächtige Transaktionen zu melden.

Wer ein Geschäft zur Lieferung innerhalb der EU abwickelt - egal, wo auf der Welt er seinen Sitz hat - unterliegt diesen Vorschriften. In diesem Sinne unterscheidet sich REMIT von vielen Finanzmarktvorschriften. REMIT wird von nationalen Regulierungsbehörden (NRB) durchgesetzt, bei denen es sich in der Regel um Energieregulierungsbehörden handelt. In Deutschland ist beispielsweise die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesnetzagentur, der deutschen Regulierungsbehörde für die Strom-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkte, und des Bundeskartellamts, für die Durchführung der REMIT zuständig. Die gesamte Arbeit wird EU-weit von ACER, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, koordiniert.

REMIT ist im Dezember 2011 in Kraft getreten, wobei die Meldepflicht seit 2015 gilt. Seit 2015 müssen alle Teilnehmer Informationen über ihre Handelsaktivitäten auf und neben den organisierten Marktplätzen an ACER melden.

REMIT wurde durch Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1106 mit Wirkung zum 7. Mai 2024 in wesentlichen Teilen überarbeitet. Die Änderungen bezwecken unter anderem:

  • Stärkere Durchsetzung gegen Marktmanipulation:
    • Erweiterte Befugnisse für ACER zur Untersuchung und Durchsetzung bei grenzüberschreitenden Fällen;
    • Einführung harmonisierter Sanktionen in der gesamten EU;
  • Neue Pflichten für Marktteilnehmer:
    • Nicht-EU-Marktteilnehmer müssen sich registrieren und unterliegen neuen Transparenzpflichten;
    • Personen, die Transaktionen professionell arrangieren oder ausführen (PPATs), haben erweiterte Überwachungspflichten;
  • Kooperation mit nationalen Regulierungsbehörden: ACER arbeitet enger mit den NRAs (National Regulatory Authorities) zusammen, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) / Eigenkapitalverordnung (CRR/Basel IV))

Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) müssen in ihrer Rolle als Zentralverwahrer (CSDs) und zentrale Gegenparteien (CCPs) als Kreditinstitute zugelassen sein, um bestimmte Dienstleistungen erbringen zu können, und unterliegen als solche bestimmten Anforderungen der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD).

CCPs müssen häufig eine Banklizenz erwerben, um Zugang zu Übernacht-Zentralbankfazilitäten zu erhalten, die für die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und einen reibungslosen Betrieb unerlässlich sind. Im Gegensatz dazu müssen Zentralverwahrer als Kreditinstitute zugelassen werden, um Bankdienstleistungen zu erbringen, die zu ihrer Haupttätigkeit gehören, wie z. B. die Bereitstellung von Geldkonten für Teilnehmer eines Wertpapierabrechnungssystems und Inhaber von Wertpapierkonten sowie die Entgegennahme von Einlagen von diesen, was in erster Linie zur Steigerung der Abrechnungseffizienz erfolgt. Zentralverwahrer und CCPs sind jedoch bereits in ein umfassendes Regulierungssystem eingebettet, das speziell auf sie als Finanzmarktinfrastrukturen zugeschnitten ist und strenge Regeln für das Risikomanagement und zusätzliche Aufsichts- und Kapitalanforderungen sowie Sanierungs- und Abwicklungsregeln umfasst (z. B. CSDR, EMIR, die Richtlinie über die Wirksamkeit von Wertpapiergeschäften, die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von CCPs).

Da die Anforderungen der CRD IV/CRR jedoch auch für Zentralverwahrer und CCPs gelten, die mit einer Banklizenz tätig sind, werden sie aufsichtsrechtlich den Kreditinstituten gleichgestellt, auch wenn sie nur in sehr begrenztem Umfang bankähnliche Nebendienstleistungen erbringen und aufgrund des besonderen Charakters ihres Geschäftsmodells keine langfristigen Risiken wie im Falle der Kreditinstitute darstellen. Um sicherzustellen, dass Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien weiterhin in der Lage sind, ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen und somit die Stabilität und Integrität der Finanzmärkte zu stärken, was auch zu den Zielen der Initiative der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion beiträgt, sollten die einzigartigen Merkmale von FMIs durch die Gewährung von Ausnahmen von den für Kreditinstitute vorgesehenen Aufsichtsanforderungen gemäß CRD/CRR anerkannt werden.

Vor dem Hintergrund der Anerkennung der spezifischen Geschäftsmodelle von Zentralverwahrern und CCPs wurden bereits bestimmte Ausnahmen gewährt. Die EU-Vorschriften weichen in einigen Aspekten von den Basel-III-Standards ab, um den spezifischen Tätigkeiten und Durchleitungsmodellen Rechnung zu tragen, die als formale Bankgeschäfte gelten. So wurden CCPs und Zentralverwahrer, die über eine Banklizenz verfügen, auf individueller Basis von der Net Stable Funding Ratio (NSFR) ausgenommen, da sie keine signifikante Fristentransformation vornehmen. Das unterschiedliche Geschäftsmodell von CCPs und CSDs spiegelte sich auch in den Ausnahmen von der Leverage Ratio (LR) wider: Während die Barguthaben von Zentralverwahrern, die aus der Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen resultieren und ausschließlich für die Abwicklung von Transaktionen in Wertpapierabrechnungssystemen genutzt werden, von der Messung der LR ausgenommen wurden, da sie kein Risiko einer übermäßigen Verschuldung darstellen, wurden CCPs vollständig von der Anwendung der LR-Anforderungen ausgenommen. Um zu vermeiden, dass die Erbringung zentraler Clearingdienste durch Institute für Kunden untergraben wird, wurden die Ersteinschusszahlungen für zentral geclearte Transaktionen, die von Instituten für ihre Kunden durchgeführt werden, ebenfalls von der Messung des Gesamtengagements ausgenommen.

Das besondere Geschäftsmodell und die Rolle von FMIs mit einer Banklizenz wurde im Bereich der Sanierungs- und Abwicklungsplanung weiter berücksichtigt. Aufgrund ihrer Einstufung als Kreditinstitute unterlagen CCPs und CSDs mit Banklizenz den allgemeinen Anforderungen der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), die eher auf „klassische“ Kreditbanken als auf FMIs zugeschnitten sind. Mit der Veröffentlichung eines speziellen Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von CCPs (CCP R&R) wurden bestehende Mängel im Bereich der Sanierung und Abwicklung behoben, indem CCPs mit einer Banklizenz von der BRRD ausgenommen wurden. Folglich wird die Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) nicht mehr für CCPs gelten, was als potenzielle Gefährdung der Effizienz des zentralen Clearings angesehen wurde. Stattdessen werden spezifische, maßgeschneiderte Anforderungen an vorfinanzierte, zweckgebundene Eigenmittel gelten.

Während die BRRD schon früh die Möglichkeit getrennter Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für CCPs und Zentralverwahrer vorsah (siehe Erwägungsgrund 12 BRRD), um Konsistenz zu gewährleisten, wurde bisher nur ein spezieller Rahmen für CCPs entwickelt. Da die gleiche Logik, die hinter der Gewährung dieser Ausnahme für CCPs steht, auch für Zentralverwahrer unabhängig von einer Banklizenz gilt, sollten sie ebenfalls von einem speziellen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung erfasst werden, der Zentralverwahrer mit einer Banklizenz von der MREL-Anforderung befreit, zumal Zentralverwahrer bereits heute gemäß der CSDR verpflichtet sind, ausreichendes Kapital zu halten, das eine geordnete Abwicklung oder Umstrukturierung der Tätigkeiten des Zentralverwahrers gewährleistet.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Brexit

Am 31. Januar 2020 trat das Vereinigte Königreich (VK) aus der Europäischen Union (EU) aus. Gemäß Austrittsabkommen begann dann die 12-monatige Übergangszeit, in der die EU und das Vereinigte Königreich die Grundlagen ihrer künftigen Beziehungen aushandelten und ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich schlossen.

Der Vertrag trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Während das Abkommen Bestimmungen enthält, die Bereiche wie den Handel mit Waren und Dienstleistungen und die Zusammenarbeit in anderen Bereichen umfassen, ist der Rahmen in Bezug auf Finanzdienstleistungen begrenzt. Stattdessen haben die EU und das Vereinigte Königreich eine Absichtserklärung zur Schaffung eines Rahmens für die Zusammenarbeit bei der Regulierung von Finanzdienstleistungen abgegeben.

Folglich können Finanzdienstleistungsunternehmen nicht von dem zuvor genutzten EU-Pass profitieren. Stattdessen wird der Marktzugang hauptsächlich über Gleichwertigkeitsbestimmungen und -entscheidungen geregelt. Da jedoch Gleichwertigkeitsbeschlüsse nur für eine begrenzte Anzahl von EU-Rechtsvorschriften gelten und kurzfristig einseitig zurückgezogen werden können, sind sie kein Ersatz für die derzeitige EU-Passregelung für Marktteilnehmer.

Da die EU-Vorschriften im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten, könnten in Zukunft divergierende Regulierungsrahmen entstehen, die die Gleichwertigkeit beider Systeme und damit den grenzüberschreitenden Marktzugang beeinträchtigen könnten. Daher sollten Marktteilnehmer eine langfristige Brexit-Strategie beschließen, um Klippenrisiken zu vermeiden, nachdem die Äquivalenzentscheidung ausläuft oder zurückgezogen wird.

Für die Deutsche Börse Group ist es von größtem Interesse, dass in Großbritannien ansässige Kunden weiterhin Zugang zu unserer Infrastruktur haben. Daher ergreifen unsere Geschäftseinheiten entlang unserer Wertschöpfungskette entsprechende Maßnahmen, um das Post-Brexit-Umfeld sehr genau zu beobachten und zu analysieren. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kunden, die planen, ihr Geschäft in die EU zu verlagern. Wir haben ein spezielles Brexit-Übergangsteam eingerichtet, um die Bereitschaft unserer Mitglieder zu gewährleisten. 

Darüber hinaus hat die Deutsche Börse Group mit dem Partnerschaftsprogramm des zentralen Kontrahenten (CCP) Eurex Clearing eine marktorientierte Alternative für das Clearing von Zinsswaps innerhalb der EU entwickelt. Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern (wie Handelsunternehmen, Endkunden und Handelsplattformen) entwickelt.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Finanztransaktionssteuer (FTT)

Mit dem Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) im Jahr 2011 wollte die Europäische Union einst sicherstellen, dass der Finanzsektor seinen fairen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Finanzkrise von 2007/08 leistet. Die Deutsche Börse Group kann dieses Ziel zwar nachvollziehen, ist aber der Ansicht, dass dies bereits durch andere Initiativen erreicht wurde, die in den letzten zehn Jahren zur Förderung der Finanzmarktstabilität durchgeführt wurden.

Darüber hinaus bringt die Finanztransaktionssteuer vielen Studien zufolge nicht die erhofften Vorteile, sondern hat stattdessen unbeabsichtigte Folgen und steht im Widerspruch zu vielen der aktuellen wichtigen Regulierungsinitiativen der Europäischen Kommission, einschließlich der Kapitalmarktunion (CMU).

Zu den erwarteten Folgen gehört die Verlagerung von Unternehmen in andere Länder, in denen es keine Finanztransaktionssteuer gibt, um die Besteuerung zu vermeiden, was die regulatorische Aufsicht und Kontrolle sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union schwächen würde. Negative Auswirkungen werden auch für die private Altersvorsorge und die Realwirtschaft erwartet, da die Steuer wahrscheinlich von Kleinanlegern getragen würde - und dies vor dem Hintergrund, dass die Beteiligung von Kleinanlegern als entscheidend für die Schaffung von Wohlstand im Privatsektor gilt und ein Hauptziel der Kapitalmarktunion ist. Ebenso könnte die Finanztransaktionssteuer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiter davon abhalten, sich an den Kapitalmärkten zu engagieren, da sie eine zusätzliche steuerliche Belastung darstellt - und das zu einer Zeit, in der die Unterstützung von KMU eigentlich im Mittelpunkt der politischen Initiativen der Europäischen Kommission steht.

Im Laufe der Jahre haben sowohl die Europäische Kommission als auch die deutsche Regierung wiederholt Initiativen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer gestartet. Im Jahr 2015 gaben zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Deutschland und Frankreich, im Rahmen der sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ bekannt, dass sie eine „grundsätzliche Einigung“ erzielt haben. Bis heute wurde jedoch keine rechtsverbindliche Einigung erzielt. Die Verhandlungen im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit ruhen de facto seit 2020.

In den aktuellen EU Diskussionen wird die FTT stellenweise wieder bedacht.

Einige Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich, Italien) haben nationale FTTs eingeführt, aber es gibt keine einheitliche EU-Regelung.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Aktionärsrechterichtlinie II (SRD II)

Die Richtlinie über Aktionärsrechte (SRD II) zielt darauf ab, Unzulänglichkeiten der Corporate Governance in Bezug auf börsennotierte Unternehmen und ihrer Vorstände, Aktionäre (institutionelle Anleger und Vermögensverwalter), Intermediäre und Berater für die Stimmrechtsvertretung (z. B. Unternehmen, die Dienstleistungen für Aktionäre erbringen, insbesondere Stimmrechtsberatung) zu beheben. Die Richtlinie erleichtert es den Aktionären, ihre bestehenden Rechte gegenüber den Unternehmen zu nutzen und diese Rechte erforderlichenfalls zu erweitern.

Die SRD wurde 2017 verabschiedet, in nationales Recht umgesetzt und ist seit 2019 vollständig anwendbar. Im Jahr 2023 forderte die Kommission die EBA und die ESMA auf, Bereiche für weitere Fortschritte und detaillierte politische Vorschläge zur Wirksamkeit der Richtlinie zu ermitteln. Der daraufhin von EBA und ESMA erstellte Bericht diente als Grundlage für die Analyse der Europäischen Kommission zu der Umsetzung der SRD II. Die Kommission wird bis zum vierten Quartal 2026 prüfen, ob eine Überarbeitung der Richtlinie über Aktionärsrechte erforderlich ist, um Anlegern, Intermediären und Emittenten die Ausübung ihrer Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Die Deutsche Börse Group begrüßt Lösungen, die eine stärkere Einbindung der Aktionäre, eine bessere Verantwortung des Unternehmensmanagements und ein Handeln im langfristigen Interesse des Unternehmens sicherstellen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.