Die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) haben die operative Landschaft des europäischen Investmentfondsmarktes neu gestaltet. Die OGAW-Richtlinie, die sich auf Investmentfonds bezieht, führt einheitliche Regeln ein, die es ermöglichen, Investmentfonds grenzüberschreitend anzubieten, während die AIFM, die sich auf Hedgefonds und Private Equity bezieht, Regeln für die Zulassung, Beaufsichtigung und Überwachung der Manager solcher Fonds vorschreibt. Beide Richtlinien zielen gemeinsam darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, der die Transparenz erhöht und einen besseren Anlegerschutz gewährleistet.
Im Jahr 2021 leitete die Europäische Kommission eine umfassende Überprüfung beider Richtlinien ein, um deren Wirksamkeit zu evaluieren und regulatorische Lücken zu schließen. Nach gut zweijährigen Verhandlungen wurde am 26. März 2024 der finale Text der Änderungsrichtlinie veröffentlicht. Die sogenannte AIFMD II ist am 15. April 2024 in Kraft getreten und betrifft sowohl die AIFM- als auch die OGAW-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neuen Regelungen bis zum 16. April 2026 in nationales Recht umzusetzen; bestimmte Berichtspflichten gelten erst ab dem 16. April 2027.
Die Reformen zielen darauf ab, die Transparenz weiter zu erhöhen und den Anlegerschutz zu stärken. Besonders betroffen sind Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen, die sich auf eine Reihe neuer Anforderungen einstellen müssen. Eine der zentralen Veränderungen betrifft den Bereich der Kreditfonds: Die AIFMD II führt erstmals spezifische Regelungen für Fonds ein, die Kredite direkt vergeben. Darüber hinaus werden Verwaltungsgesellschaften verpflichtet, für offene Fonds mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumente aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen, um die Stabilität in Stressphasen zu erhöhen. Auch die Anforderungen an Auslagerungen und an die Substanz der Verwaltungsgesellschaften – insbesondere hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung der Mitglieder der Leitungsorgane – wurden verschärft. Der Umfang der zulässigen Tätigkeiten sowie die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegenden Unterlagen wurden erweitert. Zudem wird das aufsichtsrechtliche Meldewesen für AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften harmonisiert, wobei insbesondere die Berichterstattung zu Auslagerungsvereinbarungen deutlich ausgeweitet wird.