Indizes & ESG

Um an den Kapitalmärkten erfolgreich zu sein, verlassen sich Investoren auf die Deutsche Börse Group, die dafür sorgt, dass Investitionsentscheidungen optimal auf die Ziele der Anleger abgestimmt sind. Durch die Einbeziehung von Risikofaktoren sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG), bieten wir eine Vielzahl von Indizes in einer transparenten und zuverlässigen Weise an, die Vertrauen in die Märkte schafft. Die folgenden Regulierungspakete sind daher von besonderer Bedeutung für die Deutsche Börse Group: 

Benchmark-Verordnung

Die Integrität von Benchmarks ist von entscheidender Bedeutung für die Preisbildung vieler Finanzinstrumente wie Zinsswaps, kommerzielle und nichtkommerzieller Verträge, Darlehen und Hypotheken sowie für das Risikomanagement. Jedes Risiko der Manipulation von Benchmarks kann das Marktvertrauen untergraben, den Anlegern erhebliche Verluste bescheren und die Realwirtschaft verzerren.

Um dem entgegenzuwirken, wurde die Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011, kurz: BMR) eingeführt. Sie trat 2018 in Kraft und legt Anforderungen an Administratoren, Beitragende und Nutzer von Benchmarks fest – insbesondere hinsichtlich Governance, Datenqualität, Transparenz und Aufsicht.

Die Verordnung entstand als Reaktion auf die Manipulationsskandale rund um LIBOR und EURIBOR. Sie umfasst ein breites Spektrum an Benchmarks, darunter regulierte Daten-Benchmarks, Zins- und Rohstoff-Benchmarks sowie zunehmend auch ESG- und klimabezogene Benchmarks. Im Jahr 2019 wurde die Benchmark-Verordnung überarbeitet, um zwei neue Kategorien von EU-Klimaschutz-Benchmarks und EU-Benchmarks im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen sowie nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Benchmarks hinzuzufügen. Im Jahr 2020 fand eine gezielte Überprüfung der Benchmark-Verordnung statt, nachdem die britische Financial Conduct Authority (FCA) 2017 angekündigt hatte, dass die LIBOR bis Ende 2021 auslaufen wird. Nach den neuen Vorschriften kann die Europäische Kommission kritische Benchmarks und andere Benchmarks durch eine sogenannte gesetzliche Ersatz-Benchmark ersetzen, wenn deren Abschaffung zu einer erheblichen Störung der Funktionsweise der Finanzmärkte in der EU führen würde. 

Im Jahr 2023 schlug die Europäische Kommission eine umfassende Reform der Benchmark-Verordnung vor, die im Dezember 2024 politisch beschlossen und Mai 2025 finalisiert wurde. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft und verfolgen das Ziel, die Regulierung auf wirtschaftlich bedeutende Benchmarks zu konzentrieren und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für kleinere Marktteilnehmer zu reduzieren. Die überarbeitete Benchmark-Verordnung ist Teil der EU-Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vereinfachung regulatorischer Anforderungen. Künftig fallen nur noch Benchmarks unter die Verordnung, die Finanzinstrumente oder -verträge mit einem Volumen von mindestens 50 Milliarden Euro referenzieren. Für Rohstoff-Benchmarks gilt ein reduzierter Schwellenwert von 200 Millionen Euro, sofern sie auf journalistisch erhobenen Daten basieren. EU-Klimabenchmarks bleiben unabhängig vom Volumen reguliert, da sie zentrale Elemente der EU-Nachhaltigkeitsstrategie darstellen. Benchmarks, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen – es sei denn, ihre Administratoren entscheiden sich freiwillig für eine Regulierung (Opt-in). 

Ein zentrales Anliegen der Reform war es, den Zugang zu Benchmarks aus Drittstaaten zu sichern. Die Übergangsfrist für deren Nutzung wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Danach dürfen nur noch Benchmarks verwendet werden, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) anerkannt, übernommen oder registriert wurden. Im Zuge der Reform wurden auch die Zuständigkeiten der ESMA erweitert. Künftig ist sie für die Überwachung der Anerkennung von Benchmark-Administratoren aus Drittstaaten verantwortlich und fungiert als zentraler Zugangspunkt für alle entsprechenden Anbieter innerhalb der EU.

Darüber hinaus erhält die Kommission die Möglichkeit, bestimmte häufig genutzte Devisenkassakurse von der Regulierung auszunehmen, um Hedging-Aktivitäten von Marktteilnehmern nicht zu beeinträchtigen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Bekämpfung von Greenwashing. Administratoren, die im ESMA-Register gelistet sind oder zu einer registrierten Gruppe gehören, müssen künftig ESG-bezogene Informationen für sämtliche Benchmarks offenlegen – unabhängig von deren Einstufung. Zudem dürfen beaufsichtigte Unternehmen künftig nur noch Benchmarks verwenden, die ESG-Faktoren in ihrer Methodik berücksichtigen, wenn der Administrator entsprechende Informationen offenlegt. In diesem Zusammenhang veröffentlichte ESMA im April 2025 die Ergebnisse einer gemeinsamen Aufsichtsmaßnahme zu ESG-Offenlegungen. Die Analyse zeigte erhebliche Unterschiede in der Qualität und Konsistenz der Angaben. ESMA empfahl daraufhin der Europäischen Kommission, die Level-2-Vorgaben zur ESG-Offenlegung zu überarbeiten, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern und gleichzeitig den administrativen Aufwand für Administratoren zu verringern. Ziel ist es, die ESG-Offenlegungspflichten stärker mit anderen Nachhaltigkeitsvorschriften der EU zu harmonisieren und eine einheitliche Aufsichtspraxis in den Mitgliedstaaten zu fördern.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG-Ratings

Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) bewerten die Exposition eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Daher spielen ESG-Ratings eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Anlegervertrauens in nachhaltige Produkte und einer breiteren Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Um die Frage der Zuverlässigkeit zu klären, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Regulierungsvorschlag zu ESG-Ratings vorgelegt, der die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern, potenzielle Interessenkonflikte verhindern und nachhaltige Investitionsentscheidungen erleichtern soll. Nach der politischen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern wurde die Verordnung am 12.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 2. Juli 2026.

Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen ESG-Ratinganbieter von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf ihre Methodik, Informationsquellen und potenzielle Interessenkonflikte. Dies soll Greenwashing verhindern und nachhaltige Investitionen fördern. Die Verordnung gilt für alle Anbieter von ESG-Ratings, die in der EU tätig sind oder Dienstleistungen für die EU anbieten, einschließlich Firmen aus Nicht-EU-Ländern, die sich an EU-Kunden wenden.

Die Deutsche Börse Group unterstützt die Standardisierung von ESG-Ratings und begrüßt die Bemühungen, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, nachhaltige Investitionen durch transparente, vergleichbare und glaubwürdige Referenzwerte zu fördern. Insbesondere sollen Anlegerinnen und Anleger, die eine klimabewusste oder umfassend nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, verlässliche Orientierung erhalten. Bereits im Jahr 2020 wurden im Rahmen der EU-Benchmark-Verordnung zwei neue Benchmark-Kategorien eingeführt, die gezielt auf den Klimaschutz ausgerichtet sind: die EU Climate Transition Benchmarks (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmarks (EU PAB). Die EU CTB sollen Investoren dabei unterstützen, Portfolios entlang eines Dekarbonisierungspfads auszurichten, während die EU PAB explizit auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgestimmt sind. Beide Benchmark-Typen unterliegen strengen technischen Mindestanforderungen, die im Juli 2020 durch die Europäische Kommission festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • eine signifikant geringere Treibhausgasintensität im Vergleich zum investierbaren Universum;
  • eine verpflichtende jährliche Reduktion der CO₂-Emissionen;
  • sektorale Allokationen, die mindestens der Exposition des investierbaren Universums gegenüber klimarelevanten Sektoren entsprechen;
  • sowie der Ausschluss von Unternehmen, deren Aktivitäten den ESG-Zielen erheblich zuwiderlaufen.

Die Einführung dieser Benchmarks war eine Reaktion auf die stark gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der Finanzindizes mit ESG-Bezug um 43 % – getrieben durch ein verändertes Anlegerverhalten hin zu nachhaltigen Investments sowie die zunehmende Bedeutung passiver Anlagestrategien. Außerdem sollen diese Benchmarks Greenwashing entgegenwirken, indem sie klare, überprüfbare Kriterien für die Zusammensetzung und Methodik vorgeben. Die Einführung dieser Benchmarks war ein erster Schritt hin zu einer stärker standardisierten ESG-Benchmark-Landschaft in der EU und diente zugleich als Referenzrahmen für die spätere Diskussion über ein umfassenderes ESG-Benchmark-Label, das auch soziale und Governance-Aspekte systematisch einbezieht.

Zusätzlich zur Einführung dieser beiden Benchmark-Kategorien wurden umfassende Offenlegungspflichten für ESG-Faktoren etabliert. Benchmark-Administratoren müssen offenlegen, ob und wie ESG-Ziele in der Methodik berücksichtigt werden, und darlegen, inwieweit die Benchmarks mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang stehen. Diese Offenlegungspflichten gelten für alle Benchmarks mit Ausnahme von Zins- und Währungsbenchmarks. Die Europäische Kommission erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte beitragen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem eine umfassende Machbarkeitsstudie zur Einführung eines EU-weiten ESG-Benchmark-Labels. Die zugrunde liegende Untersuchung wurde im Zeitraum Januar bis November 2022 durchgeführt. Ziel der Studie war es, die bestehende ESG-Benchmark-Landschaft zu analysieren, Stärken und Schwächen zu identifizieren und verschiedene Optionen für Mindeststandards sowie ein freiwilliges ESG-Label zu bewerten. Die vorgeschlagenen Optionen reichen von verpflichtenden Mindestanforderungen für alle ESG-Benchmarks bis hin zu einem freiwilligen Label für Benchmarks mit besonders hoher ESG-Ambition. Die Studie zeigt, dass ein EU-Label für ESG-Benchmarks dazu beitragen könnte, Greenwashing zu verhindern, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und die Kohärenz innerhalb des EU-Regulierungsrahmens zu stärken. Gleichzeitig wird betont, dass die praktische Umsetzung solcher Standards stark von der Verfügbarkeit verlässlicher ESG-Daten abhängt – insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Deutsche Börse Group begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.