Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) zur Offenlegung von Informationen über die Risiken und Chancen, die sich für sie aus sozialen und ökologischen Fragen ergeben, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt. Die CSRD stellt sicher, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu Informationen haben, die für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und der finanziellen Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsfragen ergeben, relevant sind.
Die Richtlinie wurde angenommen und im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, woraufhin einige Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen und veröffentlicht wurden. Im Jahr 2024 haben die Mitgesetzgeber zweimal eine politische Einigung erzielt, um die Annahmefristen für bestimmte ESRS zu verschieben.
Am 26. Februar 2025 legte die Kommission ein „Omnibus“-Vereinfachungspaket vor, das die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit steigern soll. In diesem Kontext werden auch die ESRS überarbeitet und vereinfacht. Zur CSRD schlägt die Kommission unter anderem eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs, Entlastungen insbesondere für KMU und eine Verringerung der Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie vor. Über die Vorschläge beraten nun das Europäische Parlament und der Rat.
Die Deutsche Börse Group hat sich stets für die Einführung kohärenter Berichtsstandards eingesetzt, die über den reinen Klimabereich hinausgehen und unabhängig von der Art der Finanzierung gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen sollen.