Post-trading

Die Rolle der Deutsche Börse Group als einer der beiden internationalen Zentralverwahrer wird sehr geschätzt. Während die globale Politik kontinuierlich angepasst wird, stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen entsprechend angepasst werden, um sichere und effiziente Märkte zu organisieren. Die folgenden Regulierungspakete sind daher von besonderer Bedeutung für die Deutsche Börse Group:

Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR)

Ein Zentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD) ist eine Post-Trading-Infrastruktur, die eine zentrale Stelle für die Hinterlegung von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien und Anleihen) bietet. Zentralverwahrer ermöglichen die Verarbeitung und Abrechnung von Wertpapiertransaktionen im Effektengiro, erbringen Verwahrungsdienstleistungen (z. B. die Verwaltung von Kapitalmaßnahmen und Rücknahmen) und spielen eine aktive Rolle bei der Gewährleistung der Integrität von Wertpapieremissionen.

Aufgrund ihrer Bedeutung waren Zentralverwahrer auf nationaler Ebene stark reguliert, aber die grenzüberschreitende Dimension und die Passporting-Regeln waren aufgrund fehlender Harmonisierung auf europäischer Ebene kaum vorhanden. Um dieses Problem anzugehen, wurde die europäische Zentralverwahrerverordnung (CSDR) als eine der wichtigsten Vorschriften nach der Finanzkrise von 2008 verabschiedet und trat im September 2014 in Kraft.

Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Abrechnung in Europa sicherer und effizienter wird. Sie enthält auch einen Abschnitt, der für den gesamten Markt gilt und sich auf die Maßnahmen zur Vermeidung von Abwicklungsfehlern auf dem Markt bezieht, auch bekannt als Settlement Discipline Regime (SDR).

Im Jahr 2022 initiierte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der CSDR mit dem Ziel, die Effizienz der Abwicklungsmärkte in der EU zu verbessern. Nach einer Einigung zwischen den Mitgesetzgebern trat das CSDR Refit im Januar 2024 in Kraft, wobei die Rechtsakte der Stufen 2 und 3 noch durch ESMA erarbeitet und schrittweise umgesetzt werden.

Die Deutsche Börse Group unterstützt die Harmonisierung der Wertpapierabwicklungs- und Aufsichtsregeln für Zentralverwahrer in Europa sowie das SDR, um die Marktsicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

T+1 Settlement Zyklus

Die EU, zusammen mit Großbritannien und der Schweiz, befindet sich derzeit im Prozess der Verkürzung ihres Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Das bedeutet, dass die offizielle Übertragung von Wertpapieren auf das Konto des Käufers und des Geldes auf das Konto des Verkäufers einen Geschäftstag nach dem Transaktionsdatum stattfindet, anstatt zwei. Diese Umstellung ist Teil eines globalen Trends, der im Februar 2023 begann, als die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Regeländerungen ankündigte, den Abwicklungszyklus für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen von T+2 auf T+1 zu verkürzen. Diese neuen US-Vorschriften traten am 28. Mai 2024 in Kraft; Kanada und Mexiko schlossen sich der Umstellung an.

Ein kürzerer Abwicklungszyklus bietet mehrere Vorteile, darunter reduzierte Margin-Anforderungen für Zentrale Gegenparteien (CCPs) sowie Risikominderung und Kosteneinsparungen. Dieser Schritt hat sich als technisch umsetzbar erwiesen und könnte zu einer stärkeren Automatisierung und Standardisierung wichtiger Backoffice- und Nachhandels-Prozesse führen und so wiederum die Markteffizienz erhöhen. Er birgt jedoch auch ein höheres Risiko von Abwicklungsausfällen und eine Verringerung der Abwicklungseffizienz, sollten die Märkte nicht gut vorbereitet sein.

Im November 2024 empfahl die ESMA die Umstellung auf T+1 in der EU bis zum 11. Oktober 2027. Die EU-Behörden arbeiten aktiv an der Umstellung, um den Marktteilnehmern der Mitgliedsstaaten mehr Rechtssicherheit und Koordinierung zu bieten. Zusammen mit der Ankündigung des Umstellungstermins veröffentlichte die ESMA auch einen Bericht mit umfangreichem Branchenfeedback und legte dar, warum die EU auf T+1 umstellen sollte. Der Bericht enthielt ebenfalls Vorschläge zur Änderung der Zentralverwahrerverordnung (CSDR).

Im Anschluss an diese Empfehlungen legte die Europäische Kommission im Februar 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der CSDR vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich seither auf die Einzelheiten dieser Gesetzesvorlage geeinigt, die die Ausnahme von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) von den T+1-Anforderungen klarstellt, eine regelmäßige Berichterstattung über die Abwicklungseffizienz vorsieht und den Weg für die Europäische Kommission ebnet, zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls eine vorübergehende Aussetzung der Geldbußen für fehlgeschlagene Abwicklungen zu prüfen.

Um der Fragmentierung der EU-Märkte entgegenzuwirken und die Bereitschaft für die T+1-Anforderung bis zum 11. Oktober 2027 sicherzustellen, haben EU-Behörden und Branchenakteure im Januar 2025 das EU T+1-Industriekomitee eingerichtet. Dieses Komitee ist dafür zuständig, die wesentlichen Hindernisse bei der Vorbereitung auf T+1 in der EU zu identifizieren. Die Deutsche Börse Group beteiligte sich umfassend an diesen Diskussionen, die im Juni 2025 zur Veröffentlichung einer High-level Roadmap führten, welche unter anderem wichtige Aspekte des künftigen operativen Zeitplans im Rahmen des reduzierten T+1-Zyklus enthält.

Die Deutsche Börse Group unterstützt alle „T+n“-Abwicklungszyklen und ermutigt die Marktteilnehmer (wie Depotbanken, Banken, Broker) ihre Prozesse zu überprüfen und die operative Bereitschaft für T+1 bis zu dem von der ESMA vorgeschlagenen Stichtag sicherzustellen. Wir stehen den Marktteilnehmern bei dieser Umstellung gerne anleitend und unterstützend zur Seite. Wir sind davon überzeugt, dass die Umstellung auf T+1 nicht nur den Weg für eine weitere Harmonisierung der EU-Märkte ebnen wird, sondern auch Europas Position als führenden globalen Investitionsstandort stärken und gleichzeitig die Ziele der Spar- und Investitionsunion (SIU) voranbringen wird.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen. Regelmäßige Updates zu T+1 finden Sie zudem auf der entsprechenden Webseite von Clearstream.