Börsenratswahl: Wählerlisten

Der Wahlausschuss legte vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025, von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, in den Räumen der

Frankfurter Wertpapierbörse
Börsenplatz 4 
60313 Frankfurt am Main

sowie im
Büro des Wahlausschusses
Mergenthalerallee 61
65760 Eschborn

nach Gruppen getrennte Listen der wahlberechtigten Unternehmen (Wählerlisten) zur Einsichtnahme aus. Die Wählerlisten werden ebenfalls auf diesen Internetseiten zu finden sein. Der Wahlausschuss teilt auf Anfrage einzelnen wahlberechtigten Unternehmen die Zuordnung zu den einzelnen Gruppen schriftlich oder auf elektronischem Wege mit.

Gegen eine Wählerliste kann bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober 2025 Einspruch beim Wahlausschuss eingelegt werden.

Gehört ein wahlberechtigtes Unternehmen mehreren Gruppen an, fordert der Wahlausschuss es auf, bis zum 31. Oktober 2025 mitzuteilen, in welcher Gruppe es seine Stimme abgeben wird. Unterbleibt diese Mitteilung, bestimmt der Wahlausschuss die Gruppe, in der das wahlberechtigte Unternehmen seine Stimme abgeben kann. Ändert sich nach Aufstellung der Wählerlisten die Gruppenzugehörigkeit eines wahlberechtigten Unternehmens, so ändert der Wahlausschuss die Zuordnung zu der Gruppe, sofern die Auslegung noch nicht begonnen hat. 

Der Wahlausschuss veröffentlicht ab dem 12. August 2025 auf diesen Internetseiten vorläufige Wählerlisten. Ein wahlberechtigtes Unternehmen kann damit vorab seine Eintragungen in den Wählerlisten überprüfen. Gehört ein wahlberechtigtes Unternehmen mehreren Gruppen an, kann es dem Wahlausschuss bereits jetzt mitteilen, in welcher Gruppe es in der endgültigen Wählerliste eingruppiert werden möchte. Der Wahlausschuss bittet um Anmerkungen zu den vorläufigen Wählerlisten bis zum 26. September 2025.