Im Börsenrat der FWB® sind, nach Wählergruppen und Untergruppen (Gruppen) gegliedert, mit folgender Sitzzahl vertreten:
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1. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute | |
Untergruppen: | |
a) genossenschaftliche Kreditinstitute | 1 Sitz |
b) öffentlich-rechtliche Kreditinstitute | 1 Sitz |
c) sonstige Kreditinstitute | 6 Sitze |
2. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften | 1 Sitz |
3. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute und sonstigen Unternehmen | 2 Sitze |
4. die Spezialisten | 2 Sitze |
5. die Versicherungsunternehmen, deren emittierte Wertpapiere an der Börse zum Handel zugelassen sind | 1 Sitz |
6. andere Emittenten solcher Wertpapiere | 2 Sitze |
7. die Anlegerinnen und Anleger*) | 2 Sitze |
*) Die Vertreterinnen oder die Vertreter der Anleger werden mit deren Einverständnis auf Vorschlag des Wahlausschusses mit einfacher Mehrheit der Stimmen vom neu gewählten Börsenrat unverzüglich, frühestens bei seinem ersten Zusammentreffen, hinzugewählt.